Nachdem bereits eine wachsende Zahl von Juden außerhalb des Ghettos von Reval an ihren Arbeitsplätzen lebt, verringern die Deutschen die Ghetto-Bevölkerung noch weiter, indem sie einen Teil der Bewohner ins Lager Kaiserwald bringen, andere in sonstige Arbeitslager, die später Nebenstellen von Kaiserwald werden.
§ 1: Strafbare Handlungen von Juden werden durch die Polizei geahndet.
§ 2: Nach dem Tode eines Juden verfällt sein Vermögen dem Reich. (RGBl I, S. 372)
Aus dem KL Lublin (Majdanek) werden 583 jüdische Frauen und 222 Männer als Arbeitskräfte nach Auschwitz überstellt. (Czech; S. 535-536)
Abschluß eines deutsch-ungarischen Abkommens. Es sieht vor, daß die Organisation Todt (die die Ausbeutung ausländischer Zwangsarbeiter betrieb) 100 Tonnen Kupfererz monatlich an Ungarn liefern wird. Das stellt die Gegenleistung für die Abgabe von 3.000 jüdischen Zwangsarbeitern dar. Weitere jüdische Arbeitskräfte sollen zur Verfügung gestellt werden, sofern die Deutschen mehr Erz liefern. (Braham, Destruction I, Nr. 62)
Aufzeichnung von Veesenmayer, Bevollmächtigter des Auswärtigen Amtes.
Außenminister Ribentrop hat entschieden, daß der slowakische Staatspräsident Tiso derzeit nicht wegen der Wiederaufnahme der Deportationen unter Druck gesetzt werden soll. Ribbentrop wünsche daher auch keinen Vorstoß des deutschen Gesandten in Bratislawa, Ludin, in dieser Sache. Hingegen sei Ribbentrop einverstanden, "wenn ich Tiso in nächster Zeit erneut aufsuche, um inoffiziell bei ihm auf eine beschleunigte Bereinigung der slowakischen Judenfrage hinzuwirken."
(ADAP, Serie E, Bd. VI, Nr. 129)
Betr. "Behandlung von Juden ausländischer Staatsangehörigkeit"
.
"Nachdem bis jetzt die den ausländischen Regierungen für die Rapatriierung ihrer staatsangehörigen Juden ursprünglich gesetzten Fristen mit hiesigem Einverständnis mehrfach stillschweigend oder auch offiziell verlängert worden sind, wird nunmehr ein längeres Zuwarten und ein weiteres Entgegenkommen für nicht mehr vertretbar gehalten. Nach dem augenblicklichen Stand der Endlösung der Judenfrage im Reich befinden sich im Reichsgebiet lediglich noch die in deutsch-jüdischer Mischehe lebenden Juden und einige wenige Juden ausländischer Staatsangehörigkeit. Die Abschiebung der mit dortigem Einverständnis hierfür vorgesehenen Juden ausländischer Staatsangehörigkeit ist inzwischen abgeschlossen, desgleichen dürften die Repatriierungsmaßnahmen der hierfür in Frage kommenden Länder zum größten Teil durchgeführt sein.
Um auf diesem Gebiet zu einer endgültigen Lösung kommen zu können, ist es erforderlich, den betreffenden Regierungen nunmehr einen Endtermin für die Durchführung der Repatriierungen zu setzen."
Den Regierungen Italiens, der Schweiz, Spaniens, Portugals, Dänemarks, Schwedens, Finnlands, Ungarns, Rumäniens und der Türkei soll mitgeteilt werden:
- "a) daß ihren im deutschen Machtbereich befindlichen staatsangehörigen Juden von den deutschen Dienststellen nur noch bis zum 31.7.1943 Ausreisesichtvermerke erteilt werden und die nach Ablauf von weiteren 3 Tagen (3.8.1943) im deutschen Machtbereich verbliebenen Juden in jeder Hinsicht den Juden deutscher Staatsangehörigkeit gleichgestellt werden,
- b) daß, falls bis zu diesem Zeitpunkt die Repatriierung eines besonders interessierenden Juden nicht durchgeführt werden könne, eine Ausnahmeregelung nur in dem Fall gesichert werden könne, wenn der betreffende Jude dem Auswärtigen Amt bis zum 1.8.1943 namhaft gemacht wird." (ADAP, Serie E, Bd. VI, Nr. 133)
Aus Westerbork geht ein Deportationszug mit 2.417 jüdischen Menschen zum Vernichtungslager Sobibor ab.
Aus dem KL Lublin (Majdanek) werden 1.500 Juden - je zur Hälfte Männer und Frauen - zum Arbeitseinsatz nach Auschwitz überstellt. Die Untersuchung dort ergibt, daß ein großer Teil dieser Häftlinge nicht voll einsatzbar seien. (Czech, S. 540)
"Im Auftrag des Führers teile ich mit: Bei der öffentlichen Behandlung der Judenfrage muß jede Erörterung einer künftigen Gesamtlösung unterbleiben. Es kann jedoch davon gesprochen werden, daß die Juden geschlossen zu zweckentsprechendem Arbeitseinsatz herangezogen werden." (Walk, S. 400)
Aus dem KL Lublin (Majdanek) werden erneut 763 männliche Juden und 568 Frauen zum Arbeitseinsatz nach Auschwitz überstellt. Nur 328 der Männer und 384 der Frauen werden als einsetzbar für schwere Arbeit eingestuft. (Czech, S. 542-543)
Ein Transport mit 1.988 jüdischen Menschen aus dem Lager Westerbork geht zum Vernichtungslager Sobibor ab.
Im befreiten Krasnodar findet der erste Kriegsverbrecherprozeß statt. Es geht u.a. um die Morde in "Gaswagen"
. Allein in Krasnodar sollen auf diese Weise etwa 7.000 Zivilisten ermordet worden sein. Angeklagt sind 13 sowjetische Staatsangehörige, die in einer Hilfseinheit des Sonderkommandos 10a gedient hatten.
Im befreiten Krasnodar findet der erste Kriegsverbrecherprozeß statt. Es geht u.a. um die Morde in "Gaswagen"
. Allein in Krasnodar sollen auf diese Weise etwa 7.000 Zivilisten ermordet worden sein. Angeklagt sind 13 sowjetische Staatsangehörige, die in einer Hilfseinheit des Sonderkommandos 10a gedient hatten.
Der deutsche Polizeichef Lischka ordnet an, daß alle nach dem Stichtag, 10. August 1927, eingebürgerten Juden verhaftet werden sollen, um sie deportieren zu können.
Aus dem Lager Drancy kommt ein Deportationszug mit 1.000 jüdischen Menschen in Auschwitz an. 191 Frauen und 369 Männer werden als Häftlinge registriert; die anderen 440 Menschen werden in den Gaskammern ermordet. (Czech, S. 549)
Aus Westerbork geht ein Zug mit 2.209 Juden zum Vernichtungslager Sobibor ab.
Bericht von Thaddens, Auswärtiges Amt, über die Verhandlungen mit spanischen Stellen wegen der sephardischen (spanischen) Juden in Saloniki.
Die spanische Botschaft in Berlin hat mitgeteilt, ihre Regierung habe Verständnis für die deutscherseits angeführte "sicherheitspolitische"
Notwendigkeit der Evakuierung und sei an einer Einwanderung der Sepharden nach Spanien nicht interessiert. Dennoch sehe man sie "im Prinzip"
als Spanier und wünsche also nicht, daß sie in polnischen Lagern liquidiert würden.
Thadden bietet an, bis zu einer endgültigen Entscheidung Madrids könnten die Sepharden in einem Lager des Reichs interniert werden. Sie werden daraufhin dem Transport angeschlossen, der am 2. August nach Bergen-Belsen abgeht. Von dort können sie schließlich im Februar 1944 nach Palästina ausreisen. (Benz, Dimension, S. 258)
Aufzeichnung Wagners, Auswärtiges Amt.
Es laufen mehrere Bemühungen alliierter und neutraler Regierungen, insgesamt 30.-50.000 Juden aus dem deutschen Machtbereich freizubekommen. Dem AA sind bisher folgende Einzelaktionen bekannt:
Über die Punkte 1 und 2 hat es bereits ein Gespräch zwischen Ribbentrop und Himmler gegeben. Ribbentrop schlägt vor, eine Ausreisegenehmigung für Palästina unter Hinweis auf die Interessen der Araber grundsätzlich abzulehnen. Hingegen könnte man Bereitwilligkeit zu Verhandlungen über eine Ausreise der Kinder nach England bekunden.
Als Voraussetzung sollte man aber die Sanktionierung der Einreisegenehmigung durch einen Beschluß des britischen Unterhauses verlangen.
Eine Entscheidung zu Punkt 5 habe sich Ribbentrop noch vorbehalten und zu Punkt 10 habe er Vorlage eines Vorschlags angeordnet. Die Stellungnahme der zuständigen Abteilungen des AA sei durch eine Umfrage und eine abschließende Besprechung beim Staatssekretär geklärt worden. Es habe Einigkeit bestanden, die einzelnen Anfragen, denen ein einheitliches Vorgehen zugrunde liege, völlig einheitlich zu behandeln.
"Der bulgarischen, rumänischen und französischen Regierung wird nahegelegt, den Engländern entsprechende Antworten zu erteilen und, sofern nicht ausreichend heimkehrwillige Bulgaren, Rumänen oder Franzosen zur Verfügung stehen, den Austausch gegebenenfalls als gesamteuropäische Aktion auf Angehörige der Dreimächte-Pakt-Staaten zu erweitern."
"wenn die argentinische Regierung als Gegenleistung 1.000 heimkehrwilligen Deutschen aus Süd- oder Mittelamerika unter Gewährung von Freigeleit seitens der Amerikaner und Engländer sowie der anderen mit dem Reich im Krieg befindlichen Staaten die Heimkehr in das Reich ermögliche."
Himmler solle "vorsorglich"
gebeten werden, "daß die gegebenenfalls erforderlichen Austauschobjekte zunächst nicht in die Ostgebiete evakuiert werden"
.
Lt. einer Aufzeichnung Wagners vom 12. August erklärte Himmler sich mit den Vorschlägen des Auswärtigen Amts einverstanden. (ADAP, Serie E, Bd. VI, Nr. 163 und Fußnote)
Nachdem die Deutschen im Juni das Ghetto von Tarnopol (Ukraine) "liquidiert"
hatten, wird nun auch das dortige Arbeitslager für Juden aufgelöst; die Zwangsarbeiter werden ermordet.
Die deutsche Polizei beginnt unter Mitwirkung bewaffneter Verbände mit der Aussiedlung der in Auschwitz und Umgebung lebenden Polen, soweit diese nicht in Arbeit stehen. Ein Teil der Frauen und Kinder wird ins Generalgouvernement gebracht, andere in verschiedene Lager abtransportiert. Die Alten, Gebrechlichen und Behinderten werden am 28. Juli gesondert abgeholt und im KL Auschwitz in den Gaskammern getötet. (Czech, S. 557)
Beginn der "Operation Zitadelle"
zur Rückeroberung von Kursk. Die letzte größere Offensive der deutschen Wehrmacht an der Ostfront muß nach einer Woche abgebrochen und am 17. Juli endgültig aufgegeben werden.
Beginn der alliierten Landung auf Sizilien.
In Italien leben zu diesem Zeitpunkt 43.000 Juden, darunter 13.000 Flüchtlinge aus anderen Teilen Europas in einem besonderen Internierungslager bei Ferramonti, im Süden.
Erster großer Luftangriff der Alliierten auf Rom.
Sturz Mussolinis und Festnahme am folgenden Tag. Bildung einer neuen Regierung unter Badoglio, der zunächst versichert, den Krieg an der Seite Deutschlands fortsetzen zu wollen.
Schwere Bombenangriffe der britischen Luftwaffe auf Hamburg.