Berufliche Verbindungen mit Rechtsanwälten, deren Zulassung zurückgenommen ist, sind verboten. Das Verbot umfaßt auch Bürogemeinschaften, Mietverhältnisse betr. Büroräume und die Beschäftigung eines solchen Juristen als Hilfskraft.
Unterzeichnung eines Nichtangriffspakts zwischen Deutschland und Polen.
Der Vertrag dient aus nationalsozialistischer Sicht der internationalen Profilierung als letzten Endes doch friedliebende, auf Ausgleich bedachte Kraft. Daneben wird zeitweise die ideologische und politische Affinität zwischen dem deutschen Nationalsozialismus und den regierenden rechtsgerichteten Kräften Polens, u.a. auch in der "Judenfrage"
, in den Vordergrund gestellt.