Der Übertritt von Juden zum Christentum hat keine Bedeutung für die Rassenfrage. Die Möglichkeit der Tarnung der Abstammung durch Wechsel des religiösen Bekenntnisses wird vollständig verschwinden, sobald die Ämter für Rassenforschung ihre Tätigkeit aufnehmen. (Walk, S. 172)
Im politischen Ausschuß des Völkerbunds spricht sich der polnische Vertreter gegen eine Begrenzung der jüdischen Einwanderung nach Palästina aus, da Polen in hohem Maße an dem Vorhandensein eines Auswanderungsraumes für seinen Bevölkerungsüberschuß, besonders an Juden, interessiert sei. Hierzu reiche aber Palästina nicht mehr aus, und es werde sich die Notwendigkeit ergeben, nach anderen Unterbringungsmöglichkeiten zu suchen. Die polnische Regierung behalte sich das Recht vor, im geeigneten Augenblick diesbezüglich konkrete Vorschläge zu machen. (AdG, S. 2753)
Mischlinge, die das vorläufige Reichsbürgerrecht besitzen, sind in ihrer wirtschaftlichen Betätigung deutschblütigen Personen gleichzustellen und keinen besonderen Beschränkungen zu unterwerfen. (Walk, S. 175)