David Frankfurter, ein Jude jugoslawischer Staatsangehörigkeit, tötet in Davos den Leiter der Landesgruppe Schweiz der NSDAP, Wilhelm Gustloff. Der deutsche Gesandte in Bern erhebt den Vorwurf, die in einem Teil der schweizerischen Presse gegen Gustloff gerichteten Angriffe hätten den Boden für die Tat vorbereitet.
Ein Geheimes Fernschreiben des Reichsjustizminister ordnet an, daß Einzelaktionen gegen Juden aus Anlaß der Ermordung Gustloffs unbedingt zu unterbleiben haben. "Ich ersuche, gegen etwaige Aktionen vorzugehen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten"
. (Walk, S. 154)
Gleichzeitig mit der Entziehung der Lehrbefugnis von jüdischen Honorarprofessoren, nichtbeamteten außerordentlichen Professoren und Dozenten an wissenschaftlichen Hochschulen ist ihnen auch die Weiterführung ihres Titels untersagt. Das gilt auch für jüdische Mischlinge. (Walk, S. 155)