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August 1937

Polen

Im ganzen Land werden 350 antijüdische Gewalttaten registriert; in Katowice (Ostoberschlesien) werden Bomben in Geschäfte von Juden geworfen.

02.08.1937

Erlaß der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung

Die Freigabe auch eigener Sperrguthaben für den Ankauf deutschen Grundbesitzes durch Juden ist unerwünscht; derartige Anträge sind abzulehnen. Entsprechend ist bei Anträgen auf Aufnahme von Sperrguthabendarlehen zum Erwerb von Grundstücken oder zur Errichtung von Neubauten durch Juden zu verfahren. (Walk, S. 198)

07.08.1937

Palästina

Memorandum des Legationsrats Schumburg (Referat Deutschland im Ausw. Amt) zum britischen Palästina-Teilungsplan:

Deutschland sei an einem jüdischen Staat in Palästina nicht interessiert, da er eine jüdische Staatsangehörigkeit, jüdische diplomatische Vertretungen und auch einen Sitz im Völkerbund zur Folge hätte. "Das deutsche Interesse an der Förderung der jüdischen Auswanderung nach Palästina wird daher durch das weitaus größere Interesse an der Verhinderung der Bildung eines jüdischen Staates kompensiert. Das innerpolitische Problem der Judenfrage würde durch das erheblich gefährlichere einer völkerrechtlich unterbauten Gegnerschaft des Weltjudentums gegen das Dritte Reich ersetzt werden. Daher besteht ein eindeutiges Interesse daran, die Bildung eines jüdischen Staates zu verhindern und die politische Zersplitterung des Judentums aufrecht zu erhalten."

Konsequenz könnte neben der Lenkung der jüdischen Auswanderung in andere Staaten die Entscheidung sein, die arabische Welt mit Geld und Waffen zu unterstützen. Das komme jedoch mit Blick auf die Entwicklung der deutsch-englischen Beziehungen nicht in Frage.

Deutschland sollte darauf hinwirken, "daß nicht dritte Staaten - in erster Linie Polen und Rumänien - ihre Stimme z.B. im Völkerbund zu Gunsten eines jüdischen Palästina-Staates geltend machen, um damit die Lösung der Judenfrage in ihrem eigenen Staatsgebiet zu fördern." (ADAP, Serie D, Bd. V, Nr. 570)

Aufzeichnung der Politischen Abteilung VII im Auswärtigen Amt:

Es könne als sicher angenommen werden, daß es in absehbarer Zeit zur Bildung eines jüdischen Staates in Palästina kommt. Das würde deutscherseits nicht begrüßt, auch wenn man bisher die Auswanderung nach Palästina gefördert und dafür sogar devisenpolitische Opfer gebracht habe.

Als Vorteile eines jüdischen Staates könnten angeführt werden: 1. Entlastung des Deutschen Reichs von einer großen Zahl jüdischer Emigranten, um die man sich bisher noch kümmern müsse. - 2. Man würde bei jüdischen Angriffen gegen Deutschland einen offiziellen Repräsentanten als Ansprechpartner haben. - Doch werden die Nachteile für schwerwiegender gehalten.

Vorgeschlagene Maßnahmen: Kontaktaufnahme zu anderen europäischen Staaten, die auch gegen die Bildung eines jüdischen Staates sind, zwecks Schaffung einer Aktionsfront. Direkte und indirekte Unterstützung von Bewegungen, die gegen einen jüdischen Staat sind. Auch eine direkte Unterstützung der Araber mit Waffen und Geld könne erwogen werden, entweder in Palästina selbst oder mittels arabischer Staaten, vor allem des Irak. Hingegen kämen diplomatische Maßnahmen mit dem Ziel, die jüdische Auswanderung aus Deutschland in andere Länder zu lenken, "zunächst kaum" in Frage.

In Rechnung zu stellende Faktoren: 1. Die Beziehungen zu England dürften keinesfalls unnötig strapaziert werden. 2. Die bekannte politische Unzuverlässigkeit der Araber.

Diskutierte innere Maßnahmen: Blockierung der Auswanderung nach Palästina; Lenkung der Auswanderung in andere Länder mittels administrativer Maßnahmen; Abbruch des Transfers von jüdischem Kapital aus Deutschland nach Palästina durch Kündigung des Haavara-Abkommens. Dieser Vorschlag stoße aber vor allem in Kreisen, die mit der Wirtschaftspolitik befaßt sind, auf starken Widerstand. (ADAP, Serie D, Bd. V, Nr. 571)

16.08.1937

Der Reichsinnenminister ordnet an, daß Beamte, die jüdische Mischlinge ersten Grades sind oder mit Mischlingen ersten Grades verheiratet sind, in den Ruhestand versetzt werden. Beamte, die Mischlinge zweiten Grades oder mit solchen Mischlingen verheiratet sind, sind im allgemeinen in ihrem Dienstverhältnis zu belassen, es sei denn, daß besondere Gründe vorliegen, die ihre Entlassung erforderlich machen. (Walk, S. 199)


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