Propagandaminister Goebbels erklärt auf einer Tagung der Reichskulturkammer:
Es gebe keinen Arierparagraphen in der RKK, doch dürften nicht alle aus dem Beamten-, Anwalts-, Ärzte- und Schriftstellerverband ausgeschiedenen Juden nunmehr in den Kulturberufen auftauchen. Im allgemeinen sei ein Jude zur Verwaltung deutschen Kulturgutes nach seiner Ansicht ungeeignet. (AdG, S. 1271)
Rede von Innenminister Frick vor dem Diplomatischen Korps:
"Das Deutsche Reich hat niemals an eine zwangsweise Aussiedlung der Juden gedacht. Es hat nichts anderes getan, als auf Grund eines verfassungsmäßigen Gesetzes sein Berufsbeamtentum wieder so hergestellt, wie es zur Sicherung seines Reiches und seiner Verwaltung nötig erschien. Und daher sind die Angriffe gegen die deutschen Gesetze und insbesondere gegen die Einführung des sogenannten 'Arierparagraphen' völlig unbegründet."
Man habe die Juden nicht brotlos gemacht, sondern pensioniert. Fehlgriffe in der Wirtschaft und die Anschauung, daß die jüdische Rasse eines Eheteils ein Eheanfechtungsgrund sei, hätten sich nicht durchgesetzt. Die Rassengesetzgebung stelle kein Werturteil über andere Völker dar. Die nationalsozialistische Revolution habe den Willen gehabt, jede Art äußerer und innerer Fremdherrschaft mit legalen Mitteln zu beseitigen, doch sei kein Fremdrassiger zur Auswanderung gezwungen worden und man denke auch an keine zwangsweise Aussiedlung der Juden. (AdG, S. 1281)
Der Reichswehrminister ordnet an, daß die Bestimmungen des Beamtengesetzes auch auf die Wehrmacht anzuwenden sind, jüdische Soldaten und Offiziere also zu entlassen bzw. nicht neu aufzunehmen sind. (AdG, S. 1330)