Der Reichslandwirtschaftsminister ordnet an, daß Juden keine Lebensmittel-Sonderrationen für die Zeit vom 18.12.39 bis 14.01.40 erhalten. (weniger Fleisch und Butter, keinen Kakao, keinen Reis) (Walk, S. 312)
"Beim Führer. (...) Ich erzähle ihm von meiner Reise (durch die neu annektierten Gebiete im ehem. Westpolen - Anm. d. Red.). Er hört sich alles genau an und teilt ganz meine Ansicht in der Juden- und in der Polenfrage. Die Judengefahr muß von uns gebannt werden. Aber sie wird doch in einigen Generationen wieder auftauchen. Ein Allheilmittel dagegen gibt es garnicht." (Fröhlich, I.3, S. 658)
Die Evakuierung und Ermordung der 1.172 Patienten des psychiatrischen Krankenhauses in Dziekanka (Provinz Posen) durch ein SS-Kommando beginnt. Dabei wird eine mobile Gaskammer eingesetzt.
Kleiderkarten, die Juden zugeteilt worden sind, sind ihnen sofort zu entziehen. Das gilt nicht für Juden, die in Mischehen leben, wenn die Nachkommen aus der Ehe nicht als Juden gelten. (Walk, S. 312)
Konferenz der Abteilungsleiter in Krakau.
Der für Polizei und SD/SS verantwortliche Abteilungsleiter Krüger führt aus: "Die Frage der Zwangsarbeit der Juden könne nicht von heute auf morgen in befriedigender Weise gelöst werden. Voraussetzung hierfür wäre eine karteimäßige Erfassung der männlichen Juden im Alter von 14 bis 50 Jahren. Hierbei müßte geprüft werden, welchen Beruf diese Juden bisher ausübten, denn gerade in diesen Gebieten hätten die Juden verschiedene Handwerke betrieben und es wäre schade, wenn diese Arbeitskräfte nicht nützlich eingesetzt würden. Dazu gehöre aber eine durchgreifende Planung. Vorläufig müßten die Juden in Kolonnen zusammengestellt und dort eingesetzt werden, wo dringender Bedarf vorliege. Diesen Bedarf festzustellen, sei Aufgabe der Distriktchefs."
(Präg, S. 77)
Der Regierungspräsident zu Kalisch (Kalisz), Uebelhoer, ordnet an, die Errichtung eines Ghettos in Lodz vorzubereiten. "Die im übrigen Teil der Stadt Lodz wohnenden arbeitsfähigen Juden sind zu Arbeitsabteilungen zusammenzufassen und in Kasernenblock unterzubringen und zu bewachen."
"Die Erstellung des Gettos ist selbstverständlich nur eine Übergangsmaßnahme. Zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Mitteln das Ghetto und damit die Stadt Lodsch von Juden gesäubert wird, behalte ich mir vor. Endziel muß jedenfalls sein, daß wir diese Pestbeule restlos ausbrennen."
(Lodz, S. 152ff)
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung vom 26.10.39 über die Einführung des Arbeitszwanges für die jüdische Bevölkerung des GG.
§ 1: Alle jüdischen Bewohner von 14 bis 60 Jahren unterliegen grundsätzlich dem Arbeitszwang. "Die Dauer dieses Arbeitszwanges beträgt in der Regel 2 Jahre; sie wird verlängert, wenn innerhalb dieser Zeit ihr erzieherischer Zweck nicht erreicht sein sollte"
.
§ 2: Die Zwangsarbeiter sollen, "nach Möglichkeit entsprechend etwa erlernter Berufe", lagermäßig untergebracht werden. "Nicht voll Arbeitsfähige finden ihrem Arbeitsvermögen entsprechend Verwendung."
§ 3: Die Erfassung erstreckt sich zunächst auf die männlichen Juden von 14 bis 60 Jahren. Zuständig für die Registrierung sind Judenräte und Bürgermeister.
§ 4: Der Arbeitseinsatz erfolgt auf besonderen Abruf seitens der deutschen Behörden.
§ 5 und 6: Die zur Zwangsarbeit einberufenen Juden müssen pünktlich zum angeordneten Zeitpunkt auf dem bestimmten Sammelplatz erscheinen. Sie müssen ihr gesamtes Handwerkszeug mitbringen. Es ist verboten, Handwerkszeug oder Maschinen samt Zubehör ohne schriftliche Genehmigung der deutschen Behörden zu verkaufen, fortzuschaffen oder zu verbergen.
§ 7: Verstösse, auch Anstiftung und Hilfeleistung, werden mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft.
§ 9: Die Bestimmungen finden keine Anwendung auf ukrainische oder weißrussische Juden, die auf Grund der deutsch-sowjetischen Vereinbarung ihr Umsiedlungsrecht aus dem von Deutschland besetzten Gebiet in Anspruch nehmen. (VBL GG 1939, S. 246)
Aufgrund dieser Verordnung "entstand im Generalgouvernement eine Vielzahl meist kleinerer Zwangsarbeitslager. Viele von ihnen dienten zur Realisierung von Wasserbauprojekten. Auch zu Straßen- und Eisenbahnbauarbeiten wurden Tausende von Juden eingesetzt, im Sommer allein im Distrikt Lublin etwa 12.000; diese Arbeiten waren Teil des
(Kaienburg, S. 16)
"Otto-Proramms"
des Oberkommandos der Wehrmacht, das den Ausbau von Verkehrswegen zur Vorbereitung des 'Barbarossa'-Feldzuges vorsah."
Aus Kalisz/Kalisch werden etwa 15.000 Juden vertrieben, vor allem nach Warschau. Etwa 1.300 Menschen werden in das in der Nähe liegende Arbeitslager Kozminek gebracht.
"Meine Stellung zur Judenfrage im Kriege wird vom Führer gebilligt. Er will die Halbjuden jetzt ganz aus der Wehrmacht heraushaben. Sonst gibt das dauernd 'Fälle'."
(Fröhlich, I.3, S. 670)
Dienstbesprechung Franks."Unter anderem wurde dem Generalgouverneur die Tatsache der Beschwerde der Regierung der Sowjetunion darüber mitgeteilt, daß aus dem Generalgouvernement immer wieder Juden in die Sowjetunion von amtlichen Organen des Deutschen Reiches abgeschoben werden."
Frank läßt dem verantwortlichen Abteilungsleiter für die Polizei und den SD, Krüger, mitteilen, "daß jede derartige Aktion auch künftig völlig zu unterbleiben habe. Die Beschwerde der Sowjetunion ist völlig ernst zu nehmen, und es muß unter allen Umständen vermieden werden, daß durch derartige Aktionen das notwendige freundschaftliche Verhältnis zwischen der Sowjetunion und Deutschland getrübt würde."
(Präg, S. 82)
Oberregierungsrat Gschließler von der Abteilung Arbeit beim Generalgouverneur meldet dem Distriktsgouverneur von Krakau, daß in dessen Distrikt in der Zeit vom 14. bis zum 20. Dezember zwanzig Transporte mit über 25.000 Polen und Juden angekommen seien. Die meisten "Umsiedler"
seien zwei bis drei Tage lang in ungeheizten Viehwagen transportiert worden, die während der Fahrt überhaupt nicht geöffnet wurden. Allein aus dem letzten Transport nach Krakau mußten über 100 Personen wegen Erfrierungen in ärztliche Behandlung genommen werden. Die Transporte waren zumeist ohne jede Verpflegung, oft auch ohne Möglichkeit zur Aufnahme von Trinkwasser, gelassen worden. (Adler, S. 115)