"Plan Weiß")
Die Pläne der Wehrmachtsteile und der Zeitplan sollen bis zum 1. Mai 1939 vorgelegt werden. Ab 1. September 1939 soll der Angriff jederzeit durchführbar sein.
Mussolini läßt Albanien militärisch besetzen und durch eine formale "Personalunion"
an Italien anschließen.
Antijüdische Gewalttaten im Ort Dabrova. Es folgen Übergriffe in Wilna (29. April), Warschau (8. bis 15. Juni), Tarnopol (11. und 12. Juni) und in Przemysl (13. Juni). (Gilbert, Atlas, S. 22)
Eine von der Regierung beschlossene Verordnung über die Bestimmung des Begriffes Jude und über die Beschränkung der Zahl der Juden in einigen freien Berufen (Anwälte, Journalisten) tritt in Kraft. Als Jude gilt, wer vor dem 30. Oktober 1918 der jüdischen Konfession angehört hat. Ein Übertritt zum Christentum oder ein Austritt aus der jüdischen Religion nach diesem Zeitpunkt ist ohne Bedeutung. (AdG, S. 4031-4032)
Die Regierung beschließt weitere antijüdische Maßnahmen. Der Beruf des Notars bleibt künftig für Juden grundsätzlich verschlossen. Jüdische Angehörige der übrigen freien Berufe, wie Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Ingenieure, dürfen nur noch für andere Juden tätig sein. (AdG, S. 4053)
Juden können sich auf den gesetzlichen Mieterschutz nicht berufen, wenn der Vermieter durch eine Bescheinigung der Gemeindebehörde nachweist, daß eine "anderweitige Unterbringung"
sichergestellt ist. Ebenso können Mietverträge vorzeitig gekündigt werden. Juden dürfen nur an Juden untervermieten; sie müssen in ihren Wohnräumen auf Verlangen der Gemeindebehörde andere Juden als Mieter oder Untermieter aufnehmen.
Diese Vorschriften finden auf "Mischehen"
keine Anwendung, wenn die Frau Jüdin ist oder Kinder aus der Ehe vorhanden sind. (RGBl I, S. 864)
In der Folge werden viele Wohnungen von Juden beschlagnahmt; "Judenhäuser"
und jüdische Wohngebiete werden eingerichtet. Nach Kriegsbeginn müssen viele Juden Deportierte und Vertriebene aus anderen Gebieten in ihre Wohnungen aufnehmen.