Schreiben Schachts an den bayerischen Ministerpräsidenten Siebert wegen der antisemitischen Krawalle in München (18.-28. Mai 1935).
Aufgrund negativer Berichte in der ausländischen Presse hatte sich Schacht an Siebert mit einer Nachfrage gewendet. Siebert hatte geantwortet, die Krawalle seien ein Ergebnis des Umstands, daß die staatlichen Stellen "die Pflege des antisemitischen Gedankens sich nicht so angelegen sein lassen, wie es der nationalsozialistischen Weltanschauung entspricht"
.
In seiner Antwort an Siebert vom 24. Juni zitierte Schacht einen Bericht des deutschen Generalkonsuls in New York, der die Meldungen aus München als ein "für die deutsche Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten erhebliches Gefahrenmoment"
bezeichnet hatte. Als die judenfeindlichen Gewalttaten auch danach nicht aufhörten, berief Schacht auf den 20. August eine interministerielle Chefbesprechung ein. (Barkai, S. 68-69)
Der bisher freiwillige Arbeitsdienst wird in eine Arbeitsdienstpflicht für alle jungen Deutschen beider Geschlechter umgewandelt.
"Nichtarier, die nach § 15 Abs. 2 des Wehrgesetzes für wehrwürdig erklärt werden, können auch zum Reichsarbeitsdienst zugelassen werden. Sie können jedoch nicht Vorgesetzte im Reichsarbeitsdienst werden."(RGBl I, S. 769-771)
Bewerber für die Richter- oder Staatsanwaltslaufbahn müssen urkundliche Nachweise über die "arische Abstammung"
für sich und ihre Ehefrau vorlegen. (RGBl I, S. 812)
Die Bestrafung von Taten wird zugelassen, die "nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdienen"
- auch wenn keine ausdrückliche Strafbestimmung auf sie anwendbar ist. (RGBl I, S. 839)