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Anfang April 1935

Erlaß Himmlers

"Die Versuche deutsch-jüdischer Organisationen, Juden zu überreden, in Deutschland zu bleiben, stehen in direktem Widerspruch zu nationalsozialistischen Grundsätzen und müssen deshalb in jeder Form verhindert werden. (...) Insbesondere müssen die jüdischen Zeitungen genau überwacht werden, um dafür zu sorgen, daß diese Propaganda nicht verbreitet wird." (Walk, S. 110-111)

06.04.1935

Rede von Propagandaminister Goebbels in Danzig

"Wir haben nicht nur die gefahrlosen, wir haben auch die gefährlichen Probleme angefaßt. Wir haben nicht aus Angst vor dem Weltjudentum den Griff ins jüdische Wespennest in Deutschland unterlassen - wir haben die Juden aus dem öffentlichen Leben herausgefegt! Sie können nicht mehr auf den Bühnen oder im Film oder in den Zeitungen im Namen des deutschen Volkes reden, sie haben kein Recht mehr, die deutsche Nation zu repräsentieren. Erst nach dieser inneren Reinigung hatten wir die Möglichkeit, Außenpolitik im großen zu betreiben." (Heiber, Goebbels-Reden I, S. 211)

11.04.1935

Anordnung des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, an die Mitgliedschaft der NSDAP

Er sehe sich veranlaßt, allen Parteigenossen nochmals den persönlichen Verkehr mit Juden zu verbieten. Andererseits warne er davor, der verständlichen Empörung gegen die Juden durch Terroraktionen Luft zu machen, da diese die Parteimitglieder in einen Gegensatz zur Polizei bringen würden. "Die politische Polizei aber kann in solchen Fällen gar nicht anders, als nach der strengen Weisung des Führers alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung zu treffen, um damit dem Führer die Möglichkeit zu geben, die jüdische Greuel- und Boykottpropaganda im Auslande jederzeit Lügen strafen zu können."

In dem Schreiben von Heß wird mit Ausschlußverfahren gegen "würdelose" Parteimitglieder gedroht, die bewußt bei Juden einkaufen, mit ihnen persönlichen Verkehr pflegen oder als Angestellte jüdischer Geschäfte das Parteiabzeichen tragen. Entsprechende Sanktionen erwarte er aber auch "gegen Parteigenossen, die durch Einzelaktionen gegen Juden die Parteidisziplin durchbrechen" und "gewollt oder ungewollt durch ihr Verhalten die Geschäfte des uns feindlichen internationalen Judentums besorgen". (Bundesarchiv Koblenz, NSD 3/1)

24.04.1935

Anordnung des Präsidenten der Reichspressekammer, Amann

Die Berechtigten an einem Zeitungsverlag (Eigentümer, Gesellschafter, Pächter u.a.) und deren Ehegatten sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen den Nachweis der "arischen Abstammung" bis zum Jahre 1800 erbringen. Die Verordnung gilt nicht für Zeitschriften und für die kirchlich-konfessionelle Presse. (AdG, S. 2002-2003)

25.04.1935

Auf Anfragen betreffs einer besonderen Kennzeichnung deutscher (d.h. nichtjüdischer) Geschäfte erklärt der Werberat der deutschen Wirtschaft, daß eine derartige Kennzeichnung durch Schilder oder durch Bezeichnungen bis zur allgemeingültigen Regelung dieser Angelegenheit derzeit unerwünscht sei. (AdG, S. 2005)

April/Mai 1935

Nach einem Beschluß der Reichsfachschaft Deutscher Werbefachleute können "Nichtarier" nicht mehr Mitglied sein. Das bedeutet zugleich, daß sie in der gesamten Branche (zu der z.B. auch Schaufensterdekorateure gehören) nicht mehr arbeiten dürfen. (Walk, S. 114)


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