Privatrechtliche Verträge mit "nicht arischen"
Angestellten und Arbeitern des Reichs, der Länder, der Gemeinden usw. sind mit Monatsfrist zu kündigen. Es gelten die üblichen Ausnahmen. Außerdem können für wirtschaftliche Unternehmungen Ausnahmen bei "zwingenden Gründen"
zugelassen werden. (RGBl I, S. 233-235)
"Nichtarier"
werden als Steuerberater nicht mehr zugelassen, bestehende Zulassungen sind zurückzunehmen. (RGBl I, S. 257f)
Der Reichswehrminister ordnet die Entlassung aller jüdischen Arbeiter und Angestellten der Wehrmacht an. (Walk, S. 21)
Aus den öffentlichen Bibliotheken sind seit der Regierungsübernahme durch die Nationalsozialisten die Bücher von Max Adler, August Bebel, Lenin, Hilferding, Karl Liebknecht, Karl Marx, Walter Rathenau, Hugo Preuß, Max Brod, Lion Feuchtwanger, Walter Hasenclever, Egon Erwin Kisch, Heinrich Mann, Thomas Mann, Klaus Mann, Remarque, Arthur Schnitzler, Ernst Toller, Kurt Tucholsky, Arnold Zweig, Stefan Zweig, Otto Bauer, Upton Sinclair, Henri Barbusse, van der Velde, Stalin, Graf Coudenhove-Kalergi, Bertha von Suttner, F. W. Foerster und anderen entfernt worden. In zahlreichen Städten finden am 10. Mai öffentliche Verbrennungen der Bücher dieser Autoren statt.
Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur Deutschen Turnerschaft wird die "arische Abstammung"
bis zur Generation der Großeltern. Die im Beamtengesetz vorgesehenen Ausnahmen für Weltkriegsteilnehmer werden nicht mehr berücksichtigt. (Walk, S. 25)