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Anfang Dezember 1941

Anordnung des RSHA

Eingaben und Anträge an Behörden dürfen von Juden erst eingereicht werden, nachdem ihre Zulässigkeit durch die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland oder deren Zweigstellen geprüft worden ist. (Walk, S. 358)

Dezember 1941

Protektorat

Das Ghetto Theresienstadt wird "in Betrieb genommen", zunächst als Durchgangslager für tschechische Juden.

Slowakien

Die slowakische Regierung verhängt gegen die Juden ein generelles Versammlungsverbot und Ausgangssperren.

RK Ostland

In Slonim (Weißrußland) wird ein Ghetto errichtet. Von Januar bis März 1942 werden dorthin tausende Juden aus den Städten der Umgebung gebracht.

01.12.1941

RK Ostland

"Gesamtaufstellung" des Einsatzkommandos 3 der Einsatzgruppe A.

Seit dem 4. Juli hat das Kommando 133.346 Menschen getötet, darunter nur 2.055 Nichtjuden. (Adler, S. 184) "Operationsgebiet" der Einsatzgruppe A waren die baltischen Länder.

Ein Deportationszug mit 980 jüdischen Menschen geht aus Stuttgart nach Riga ab.

Wartheland

Mit 163.623 Einwohnern wird im Ghetto von Lodz der Höchststand erreicht.

01.- 03.12.1941

Besetzte sowjetische Gebiete

In Kertsch (Krim) werden 7.000 Juden und Krimtschaken von der Einsatzgruppe D ermordet.

03.12.1941

Transport aus Wien mit rund 1.000 Menschen nach Riga.

Richtlinienerlaß des RSHA

Jeder Jude, der zur Abschiebung bestimmt ist, hat an die Reichsvereinigung mindestens 25% seines liquiden Vermögens zu zahlen; diese Beträge werden auf Sonderkonten deponiert und dienen der Finanzierung der durch Abschiebung und Transport entstehenden Kosten. (Walk, S. 358)

04.12.1941

Verordnung über die Strafrechtspflege gegen Polen und Juden in den eingegliederten Ostgebieten

  • Polen und Juden werden mit dem Tode bestraft, wenn sie gegen einen Deutschen wegen seiner Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum eine Gewalttat begehen.
  • Sie werden mit dem Tode, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe, bestraft, wenn sie durch gehässige oder hetzerische Betätigung eine deutschfeindliche Gesinnung bekunden, insbesondere deutschfeindliche Äußerungen machen oder öffentliche Anschläge deutscher Behörden oder Dienststellen abreißen oder beschädigen oder wenn sie durch ihr sonstiges Verhalten das Ansehen oder das Wohl des Deutschen Reiches oder des deutschen Volkes herabsetzen oder schädigen.    

Außerdem:

  1. bei Gewalttaten gegen Angehörige und Angestellte der Wehrmacht, der Polizei, des Reichsarbeitsdienstes, einer deutschen Behörde oder einer Dienststelle oder Gliederung der NSDAP;
  2. bei vorsätzlicher Beschädigung von Einrichtungen deutscher Behörden und Dienststellen;
  3. bei Aufforderung oder Anreizung zum Ungehorsam gegen eine von den deutschen Behörden erlassene Verordnung oder Anordnung;
  4. wenn sie sich zu einer der genannten strafbaren Handlungen verabreden, in eine ernsthafte Verhandlung darüber eintreten, sich zu ihrer Begehung anbieten oder ein solches Anerbieten annehmen, oder wenn sie von einer solchen Tat oder einem Tatvorhaben Kenntnis haben und es unterlassen, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu erstatten;
  5. wegen unerlaubtem Besitz von Waffen, Sprengstoff, Munition oder sonstigem Kriegsgerät, oder wenn sie Kenntnis haben, daß ein Pole oder Jude unerlaubt solche Gegenstände besitzt und dies nicht unverzüglich anzeigen.
  • Auch da, wo das Gesetz Todesstrafe nicht vorsieht, wird sie verhängt, wenn die Tat von besonders niedriger Gesinnung zeugt oder aus anderen Gründen besonders schwer ist; in diesen Fällen ist Todesstrafe auch gegen jugendliche Schwerverbrecher zulässig.
  • Polen und Juden können gegen ein Urteil weder Berufung noch Beschwere einlegen. Sie können keine Befangenheitsanträge gegen deutsche Richter stellen. Sie werden in Strafverfahren nicht als Zeugen vereidigt, was zur Folge hat, daß ihre Aussagen nur geringen Wert haben. Andererseits drohen ihnen aber die allgemeinen Strafen gegen Meineid. Polen und Juden können weder Privatklage noch Nebenklage erheben. Gericht und Staatsanwalt können von den üblichen Verfahrensvorschriften abweichen, wo dies zur schnellen und nachdrücklichen Durchführung des Verfahrens zweckmäßig ist.
  • In den eingegliederten Ostgebieten (ehem. Westpolen, Anm. d. Red.) können Polen und Juden wegen schwerer Ausschreitungen gegen Deutsche sowie wegen anderer Straftaten, die das deutsche Aufbauwerk ernstlich gefährden, auch von Standgerichten abgeurteilt werden. Die Urteile der Standgerichte lauten auf Todesstrafe oder Auslieferung an die Gestapo. (RGBl I, S. 759ff)

Aus Hamburg werden 808 jüdische Menschen nach Riga abtransportiert.

Slowakien

Die Deutsche Gesandtschaft in Bratislawa teilt dem Auswärtigen Amt mit, daß die slowakische Regierung mit der Deportation ihrer im deutschen Reichsgebiet lebenden jüdischen Staatsangehörigen einverstanden ist, aber Anspruch auf deren Vermögen erhebt. (ADAP, Serie E, Bd. I, Nr. 108 Fußnote)

05.12.1941

Belgien

Unter dem Vorwand der Repatriierung transportieren die Deutschen 83 polnisch-jüdische Familien aus Antwerpen ab. Eine weit größere Zahl folgte im Februar und März 1942. Die Deportierten werden zunächst in der Textilindustrie von Lodz als Zwangsarbeiter eingesetzt. (Benz, Dimension, S. 129)

06.12.1941

Aus Hamburg werden 765 und aus Köln rd. 1.000 Juden nach Riga deportiert.

07.12.1941

Durchführungsverordnung zur Einkommenssteuer

Eine Steuerermäßigung wegen einer außergewöhnlichen Belastung durch Aufwendungen für Personen, die Juden sind, wird nicht gewährt. (Walk, S. 359)

08.12.1941

Wartheland

Beginn der Massenmorde im Vernichtungslager Chelmno/Kulmhof. Benutzt werden LKWs, in die Auspuffgase geleitet werden. Als erstes werden die jüdischen Bewohner der Dörfer in der Umgebung von Chelmno getötet. Unter den ersten Mordopfern sind - im Januar 1942 - auch 5.000 Zigeuner aus verschiedenen Gegenden, die vorher in einem Teil des Ghettos von Lodz gefangen gehalten worden waren. (EdH, S. 282)

RK Ostland

SD und Polizei, unterstützt von einer Infanterieeinheit der Wehrmacht, ermorden 3.-4.000 Juden in Nowogrudok (Weißrußland). Die Mordaktion dient u.a. dazu, im Ghetto von Grudok Platz zu schaffen, um dort jüdische Bewohner aus den kleineren Städten der Umgebung vorübergehend unterzubringen. (EdH, S. 1018)

08.-09.12.1941

RK Ostland

Fortgang der "Liquidierung" des Großen Ghettos von Riga (Lettland). Insgesamt werden, zusammen mit den Erschiessungen am 1. Dezember, 25.-28.000 Menschen im Wald von Rumbula ermordet. Ungefähr 4.000 zur Zwangsarbeit eingesetzte Juden bleiben im Kleinen Ghetto, ebenso wie 700 Näherinnen, die in einem besonderen Frauenghetto untergebracht werden.

In dem geräumten Großen Ghetto werden Juden aus dem Reichsgebiet untergebracht. Zwischen Dezember 1941 und Frühjahr 1942 werden 16.000 Menschen in dieses "Deutsche Ghetto" eingeliefert; die meisten werden später ebenfalls ermordet. (EdH, S. 1230)

09.12.1941

Ein Deportationszug mit 991 Menschen geht aus Kassel nach Riga ab.

11.12.1941

Transporte aus Düsseldorf mit 1.020 und aus Münster (einschl. Bielefeld und Osnabrück) mit rd. 1.000 Menschen nach Riga.

11.-13.12.1941

Besetzte sowjetische Gebiete

In Simferopol (Krim) werden 12.500 Juden zusammengetrieben, auf LKWs geladen und außerhalb der Stadt erschossen. Bereits am 9. Dezember hatten die Deutschen etwa 1.500 Krimtschaken - Angehörige einer kleinen Volksgruppe, die auf Anweisung Himmlers als Juden betrachtet wurden - ermordet. (EdH, S. 1318)

12.12.1941

Erlaß des RSHA

Juden, die den Judenstern tragen müssen, ist die Benutzung öffentlicher Fernsprechstellen verboten. "In den Fällen, in denen ein Mitarbeiter der Reichsvereinigung, ihrer Bezirksstellen oder der Jüdischen Kultusvereinigungen aus dienstlichen Gründen öffentliche Fernsprechstellen benutzen muß, kann die zuständige Staatspolizei(leit)stelle hierzu die Genehmigung erteilen." (Jüdisches Nachrichtenblatt, 76/1941, 26.12.41)

14.12.1941

Besetzte sowjetische Gebiete

Der deutsche Stadtkommandant von Charkow (Ukraine) ordnet an,  daß die Juden der Stadt sich bis zum 16. Dezember auf dem Gelände einer etwa 12 km von der Stadt entfernten Traktorfabrik in einem improvisierten Ghetto einfinden müssen. Zur Einschüchterung ermordet ein Sonderkommando 300 Juden unter dem Vorwand, sie hätten "Gerüchte verbreitet". In dem Lager werden die Juden in unbeheizten Schuppen ohne Türen und Fenster untergebracht. Anfang Januar 1942 beginnt die systematische Ermordung der Gefangenen; die meisten werden in einer nahegelegenen Schlucht erschossen.

Insgesamt wurden dort 15.-20.000 jüdische Menschen aus Charkow und Umgebung ermordet. (EdH, S. 278-279)

Frankreich

Als "Vergeltungsmaßnahme" für Attentate französischer  Widerstandskämpfer ordnet der deutsche Militärbefehlshaber eine "Sühneleistung" der Pariser Juden von 1 Milliarde Francs an. Am 17. Dezember beauftragt er die jüdische Zwangsvereinigung, das Geld einzutreiben. Im Rahmen der "Vergeltungsmaßnahmen" wird außerdem die Verhaftung von 1.000 Juden - 734 "führende Persönlichkeiten des französischen Judentums" und etwa 300 ausländische Juden - befohlen. Sie werden am 27. März 1942 nach Auschwitz deportiert.  Als weitere "Vergeltungsmaßnahme" läßt Militärbefehlshaber Stülpnagel am 15. Dezember 95 Menschen, darunter 49 überwiegend nicht-französische Juden aus dem KL Drancy, erschießen. (Benz, Dimension, S. 116-117)

15.12.1941

Aus Hannover werden rund 1.000 Juden nach Riga deportiert.

15. - 17.12.1941

RK Ostland

Die Deutschen treiben alle Juden von Liepaja/Libau (Lettland) zusammen und sperren sie im Gefängnis ein. Nur einige hundert ausgewählte Techniker und Handwerker, die von den Deutschen dringend benötigt werden, erhalten neue Arbeitsbescheinigungen. Die übrigen etwa 2.800 Menschen werden in einem Fischerdorf nahe der Stadt erschossen. (EdH, S. 859-860)

16.12.1941

Generalgouvernement

Regierungssitzung über Gesundheitsfragen und "Judenpolitik".

Generalgouverneur Frank: "Eine der Hauptgefahren (für die Ausbreitung von Typhus und anderen ansteckenden Krankheiten) sei in dem Herumvagabundieren der Bevölkerung zu erblicken. Gegen das Verlassen des Ghettos durch Juden müsse und werde mit aller Schärfe vorgegangen werden. Die aus diesem Grunde gegen Juden verhängte Todesstrafe müsse fürderhin schnellstens vollstreckt werden. Seine Verordnung, nach welcher jeder Jude, der außerhalb des Ghettos angetroffen werden, hinzurichten sei, müsse unbedingt durchgeführt werden. Notfalls müsse eben eine Vereinfachung des Verfahrens vor dem Sondergericht eintreten." (...)

Gouverneur Kundt, Bezirk Radom: Zu einer energischen Bekämpfung des Fleckfiebers gehöre ein rücksichtsloses Vorgehen gegen jene Juden, die die ihnen zugewiesenen Wohnviertel ohne Erlaubnis verließen, und eine verstärkte Disziplin der Deutschen in ihrem privaten Geschäftsverkehr mit den Juden. (...) Der andere wichtige Punkt sei die Verkürzung des Verfahrens gegen Juden, die ohne Erlaubnis ihre Wohnbezirke verließen. Die Todesstrafe, die heute bei unbefugtem Verlassen der jüdischen Wohnbezirke verhängt werde, sei zwar schnell ausgesprochen, jedoch bestehe ein langer Dienstweg bis zur Genehmigung der Durchführung. Er mache daher den Vorschlag, das Verfahren dadurch zu verkürzen, daß man den Gouverneuren (d.h. den deutschen Distriktchefs) die Ermächtigung zur Vollstreckung der Todesurteile übergebe.

Frank: Durch den Angriff auf die UdSSR und die Bildung der Reichskommissariate Ostland und Ukraine sei klar geworden, daß das Generalgouvernement schon in absehbarer Zeit stärkstens in das deutsche Siedlungsprogramm einbezogen werden soll. Er werde in nächster Zeit gegenüber den Polen härter vorgehen, um jeden Widerstand im Keim zu ersticken.

"Mit den Juden - das will ich Ihnen auch ganz offen sagen - muß so oder so Schluß gemacht werden. (...)

Ich muß auch als alter Nationalsozialist sagen: Wenn die Judensippschaft in Europa den Krieg überleben würde, wir aber unser bestes Blut für die Erhaltung Europas geopfert hätten, dann würde dieser Krieg doch nur einen Teilerfolg darstellen. Ich werde daher den Juden gegenüber grundsätzlich nur von der Erwartung ausgehen, daß sie verschwinden. Sie müssen weg. Ich habe Verhandlungen zu dem Zwecke angeknüpft, sie nach dem Osten abzuschieben. Im Januar findet über diese Frage eine große Besprechung in Berlin statt. (...) Jedenfalls wird eine große jüdische Wanderung einsetzen.

Aber was soll mit den Juden geschehen? Glauben Sie, man wird sie im Ostland in Siedlungsdörfern unterbringen? Man hat uns in Berlin gesagt: weshalb macht man diese Scherereien; wir können im Ostland oder im Reichskommissariat auch nichts mit ihnen anfangen, liquidiert sie selber!

Meine Herren, ich muß Sie bitten, sich gegen alle Mitleidserwägungen zu wappnen. Wir müssen die Juden vernichten, wo immer wir sie treffen und wo es irgend möglich ist, um das Gesamtgefüge des Reiches hier aufrecht zu erhalten. (...)

Die Juden sind auch für uns außergewöhnlich schädliche Fresser. Wir haben im Generalgouvernement schätzungsweise 2,5, vielleicht mit den jüdisch Versippten und dem, was alles daran hängt, jetzt 3,5 Millionen Juden. Diese 3,5 Millionen Juden können wir nicht erschiessen, wir können sie nicht vergiften, werden aber doch Eingriffe vornehmen müssen, die irgendwie zu einem Vernichtungserfolg führen, und zwar im Zusammenhang mit den vom Reich her zu besprechenden großen Maßnahmen. Das Generalgouvernement muß genau judenfrei werden, wie es das Reich ist. Wo und wie das geschieht, ist eine Sache der Instanzen, die wir hier einsetzen und schaffen müssen, und deren Wirksamkeit ich Ihnen rechtzeitig bekanntgeben werde." (IMT, PS-2233; Präg, S. 452ff.)

18.12.1941

Schwerkriegsbeschädigte Juden erhalten keinen entsprechenden Ausweis mehr. (Walk, S. 360)

RK Ostland

Der Reichsminister für die besetzten Ostgebiete an den Reichskommissar Ostland.

"Betrifft Judenfrage. Auf das Schreiben vom 15.11.1941. In der Judenfrage dürfte inzwischen durch mündliche Besprechungen Klarheit geschaffen sein. Wirtschaftliche Belange sollen bei der Regelung des Problems grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Im übrigen wird gebeten, auftauchende Fragen unmittelbar mit dem höheren SS- und Polizeiführer zu regeln." (IMT PS-3666)

Generalgouvernement

1.200 Juden aus Bereshany (Ukraine) werden außerhalb der Stadt von Deutschen und Ukrainern erschossen.

Frankreich

Aktennotiz Rosenbergs für Hitler, betr. Jüdisches Eigentum in Frankreich.

  1. Nach der Festnahme oder Entfernung der jüdischen Besitzer oder Mieter seien viele Wohnungen unbewacht geblieben. Auf diese Weise seien viele Einrichtungsgegenstände im Laufe der Zeit verschwunden. Andererseits hätten die deutschen Besatzungsbehörden im Osten überall furchtbare Wohnungszustände vorgefunden. "Ich bitte deshalb den Führer, zu genehmigen, daß die gesamten jüdischen Wohnungseinrichtungen der geflohenen oder noch abreisenden Juden in Paris, wie überhaupt in den besetzten westlichen Gebieten, nach Möglichkeit zur Unterstützung der Einrichtungen für die Verwaltung im Osten beschlagnahmt werden."
  2. Rosenberg schlägt vor, als "Vergeltung" für Angriffe auf  Wehrmachtsangehörige in Frankreich künftig jeweils "100 oder mehr jüdische Bankiers, Rechtsanwälte usw." erschießen zu lassen. "Die Juden in London und New York sind es, welche französische Kommunisten aufstacheln, Attentate zu verüben, und es erscheint recht und billig, wenn die Rassenangehörigen in Frankreich dafür büßen. Es wären nicht die kleinen Juden, sondern ganz systematisch alle führenden Juden in Frankreich zur Verantwortung zu ziehen. Das könnte zum Erwachen des Antijudaismus beitragen." (IMT, PS-001)

Rumänien

Durch ein Dekret von Staatschef Antonescu wird an Stelle des Verbandes der jüdischen Gemeinden als Zwangsvereinigung eine Judenzentrale errichtet, der alle Gemeinden und die sonstigen jüdischen Vereinigungen unterstellt sind. Alle jüdischen Einwohner des Landes, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit, werden verpflichtet, sich beim Büro der Judenzentrale in der nächsten Bezirkshauptstadt registrieren zu lassen.

Goebbels Tagebuch

"Ich bespreche mit dem Führer die Judenfrage. Der Führer ist entschlossen, hier weiterhin konsequent vorzugehen und sich nicht durch bürgerliche Sentimentalitäten aufhalten zu lassen. Die Juden müssen vor allem aus dem Reichsgebiet heraus. Wir beraten über Möglichkeiten, vor allem Berlin möglichst schnell zu räumen. Es werden zwar hier Einsprüche erhoben - vom Vierjahresplan, vom Wirtschaftsministerium -, weil etwa 13.000 Juden in der Kriegsindustrie in Berlin beschäftigt sind; aber die kann man mit einigem guten Willen ja durch bolschewistische Kriegsgefangene ersetzen. Jedenfalls werden wir diesem Problem so bald wie eben möglich, vor allem wenn wir den nötigen Transportraum haben, auf den Leib rücken. Berlin kann so lange nicht als absolut konsolidiert gelten, so lange noch Juden in der Reichshauptstadt leben und wohnen.
    Im übrigen haben die bürgerlichen Schlappmeier immer neue Entschuldigungen, um die Juden zu schonen. Früher war es das jüdische Geld und der jüdische Einfluß, jetzt ist es der jüdische Facharbeiter. Der deutsche Intellektualismus und die deutsche Gesellschaft sind dem Juden gegenüber völlig instinktlos. Ihre Wachsamkeit ist nicht geschärft. Es ist also notwendig, daß wir dieses Problem lösen, da es wahrscheinlich, wenn es ungelöst bleibt, nach unserem Tode die verheerendsten Folgen nach sich ziehen wird. Die Juden sollen alle nach dem Osten abgeschoben werden. Was dort aus ihnen wird, kann uns nicht sehr interessieren. Sie haben sich dies Schicksal gewünscht, sie haben dafür den Krieg angefangen, sie müssen jetzt auch die Zeche bezahlen." (Fröhlich, II.2, S. 533-534)

19.12.1941

Der Reichsarbeitsminister an die Präsidenten der Landesarbeitsämter

Der Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Heydrich, hat angeordnet, daß im geschlossenen Arbeitseinsatz befindliche Juden, deren Tätigkeit von wehrwirtschaftlicher Bedeutung ist, zunächst von den Deportationen ausgenommen werden sollen. Das gilt auch für ihre Familienangehörigen. (IMT, L-061)

21. - 31.12.1941

Rumänien/Transnistrien

Nach dem Auftreten einiger Typhusfälle im Konzentrationslager Bogdanowka (im von den Rumänen besetzten Teil der Sowjetunion) beschließt der rumänische Bezirkskommissar nach Verhandlung mit seinem deutschen "Berater", die im Lager internierten Juden (vor allem Deportierte aus Odessa) töten zu lassen. Insgesamt werden etwa 30.000 Menschen im Verlauf mehrtägiger Massaker ermordet - erschossen oder, eingesperrt in Baracken, lebend verbrannt. Die Täter sind rumänische Truppen und Gendarmerie, ukrainische Hilfspolizisten sowie einheimische Volksdeutsche und Ukrainer. (EdH, S. 227-228)

23.12.1941

Generalgouvernement

Alle in Kolomyja (Ukraine) lebenden Juden mit einem ausländischen Paß werden aufgefordert, sich bei der Gestapo zu melden. 1.200 folgen dieser Anordnung. Sie werden in ein nahegelegenes Waldgebiet gebracht und dort erschossen. (EdH, S. 781)

29.12.1941

Aufzeichnung des Legationssekretärs Hahn, Auswärtiges Amt

Auf Juden US-amerikanischer Staatsangehörigkeit in Deutschland sei bisher Rücksicht genommen, da man anderenfalls Repressalien, besonders in Vermögensfragen, gegen die weit zahlreicheren Deutschen in den USA befürchtet habe. Nach Ansicht des Auswärtigen Amtes gebe der Kriegszustand mit den USA keine Veranlassung, diese Praxis zu ändern. Daher liege es auch nicht im deutschen Interesse, Juden amerikanischer Staatsangehörigkeit zum Tragen des Sterns zu verpflichten, da anderenfalls in den USA eine analoge  Kennzeichnung der Deutschen zu befürchten wäre. (ADAP, Serie E, Bd. I, Nr. 65)

30.12.1941

Aufzeichnung des Unterstaatssekretärs im Auswärtigen Amt, Luther

Nach der Ausführung von Hitlers Entschluß, wonach am Ende des Krieges alle Juden Europa verlassen müssen, würden die bisherigen Schwierigkeiten mit Juden ausländischer Staatsangehörigkeit im deutschen Machtbereich wegfallen. Bis dahin wäre es zweckmäßig, wenn zumindest die europäischen Verbündeten dazu gebracht werden könnten, eine der deutschen Judengesetzgebung angepaßte Regelung einzuführen. Sodann sei im gleichen Sinn auch auf alle übrigen Staaten Europas einzuwirken. "Schwierigkeiten werden in dieser Hinsicht nur zu erwarten sein bei Ungarn, Italien, Spanien, Schweden und bei der Schweiz, bei denen sich infolge der - soweit Italien und Spanien in Frage kommen - schon bisher zu Tage getretenen klerikalen Einflüsse voraussichtlich Widerstände zeigen werden." (ADAP, Serie E, Bd. I, Nr. 72)

31.12.1941

Frankreich

Lammers (Reichskanzlei) teilt Rosenberg zu dessen Anfrage vom 18. Dezember mit, daß Hitler grundsätzlich einverstanden sei, die Einrichtungen leerstehender Wohnungen von Juden in Frankreich beschlagnahmen zu lassen, um sie den deutschen Besatzungsbehörden im Osten zur Verfügung zu stellen.

WELTKRIEGSEREIGNISSE

01.12.1941

Die deutsche Wehrmacht verlor seit Beginn des Überfalls auf die Sowjetunion 162.000 Tote und 572.000 Verwundete - weitaus mehr als an allen anderen Fronten seit Kriegsbeginn.

05.12.1941

Die sowjetische Kalinin-Front (nordwestlich von Moskau) beginnt ihre Gegenoffensive. Die Heeresgruppe Mitte geht zur Defensive über.

07.12.1941

Japanischer Überfall auf Pearl Harbour (Hawai), um die dort liegende amerikanische Pazifik-Flotte zu zerstören.

Einmarsch der japanischen Armee nach Thailand.

08.12.1941

Amerikanische Kriegserklärung an Japan. Beginn des japanischen Angriffs auf die Philippinen und auf Malaya.

11.12.1941

Deutschland und Italien erklären den USA den Krieg.

13.12.1941

Tiefer sowjetischer Vorstoß im Raum Tula, westlich von Moskau; Rücknahme der deutschen Front.

21.12.1941

Es wird bekannt gegeben, daß Hitler sich am 19. Dezember entschlossen habe, "unter voller Würdigung der Verdienste" des angeblich aus Gesundheitsgründen verabschiedeten bisherigen Oberbefehlshabers von Brauchitsch, das Oberkommando des Heeres selbst direkt zu übernehmen.