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05.04.1937

Anweisung der Gestapo

Im Hinblick auf die außerordentlich rege Tätigkeit der jüdischen und insbesondere der assimilatorisch eingestellten Organisationen und die systematische Hetzpropaganda werden mit Wirkung vom 10.4.37 - 10.6.37 sämtliche jüdische Veranstaltungen, auch sportliche, und Versammlungen verboten. Ausgenommen sind Veranstaltungen religiöser oder kultureller Art. (Walk, S. 186)

10.04.1937

Erlaß Himmlers

Die Organisation B'nai B'rith und ihre Tochtervereinigungen sowie ähnliche jüdische Organisationen werden aufgelöst; ihr Vermögen ist zu beschlagnahmen. (Walk, S. 187)

15.04.1937

Anordnung des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung

  1. Juden werden zur Doktorprüfung nicht mehr zugelassen.
  2. Zulässig bleibt die Promotion von jüdischen Mischlingen.
  3. Es bestehen keine Bedenken gegen die Aushändigung des Doktordiploms an Juden, die die Promotionsbedingungen bereits erfüllt haben.
  4. Im Bereich der Medizin und der Zahnheilkunde können jüdische Mischlinge den Doktortitel erwerben, wenn sie sich verpflichten, sofort danach Deutschland zu verlassen. (Walk, S. 188)

17.04.1937

Verordnung über die Musterung und Aushebung

§ 19 (1) Dienstpflichtige Juden werden im Frieden zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht und der Arbeitsdienstpflicht nicht herangezogen. Sie sind der Ersatzreserve II zuzuweisen.
(2) Dienstpflichtige jüdische Mischlinge haben die aktive Dienstpflicht und Arbeitsdienstpflicht zu erfüllen. (RGBl I, S. 469-494)

22.04.1937

Polen

Oberst Kowalewski, Stabschef des "Lagers der nationalen Einigung", der zweitstärksten politischen Partei Polens, teilt mit, daß bis jetzt etwa 5.000 Organisationen und über 10.000 Einzelpersonen ihren Beitritt erklärt hätten.

"Bezüglich der Judenfrage betonte er, daß diese eine der wichtigsten Fragen Polens darstelle, die nur auf dem Wege der Emigration gelöst werden könne. Personen mosaischen Bekenntnisses und jüdischer Abstammung, selbst wenn sie an den polnischen Unabhängigkeitskämpfen teilgenommen haben, hätten keinen Platz im Lager der nationalen Arbeit." (AdG, S. 3023)