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Glossar

Ermächtigungsgesetz

Definition: Glossareintrag

Gemeint ist in der Regel das sogenannte Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, das am 23. März 1933 vom Reichstags beschlossen wurde. Aufgrund dieses Gesetzes wurde die Hitler-Regierung ermächtigt, Gesetze ohne Zustimmung des Reichstags und des Reichspräsidenten zu erlassen. Diese Gesetze durften sogar im Widerspruch zur Verfassung stehen. Ebenso konnte die Regierung nun außenpolitische Verträge ohne Zustimmung des Reichstages abschließen. Das Ermächtigungsgesetz galt zunächst für vier Jahre und wurde anschließend verlängert. Es war eine zentrale Grundlage für die Durchsetzung der NS-Diktatur.
Die Möglichkeit, solche Ermächtigungsgesetze zeitlich befristet zu erlassen, war in der Weimarer Verfassung ausdrücklich vorgesehen. Sie wurde in der Zeit der Republik mehrfach benutzt, u.a. auch von SPD-geführten Regierungen. Erforderlich war für die Beschlussfassung eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Reichstags. Diese besaß am 23. März 1933 aber weder die NSDAP noch die von ihr geführte Rechtskoalition. Das Ermächtigungsgesetz kam nur dank der Zustimmung der "bürgerlichen" Parteien, insbesondere der katholischen Zentrumspartei, zustande. Als einzige Partei stimmte die SPD gegen das Gesetz; die KPD war schon vorher ausgeschaltet worden.


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