Wilhelm Frick, 1877-1946
Frick, damals Leiter der Münchener Kriminalpolizei, wurde wegen Beteiligung am Münchner Putschversuch der NSDAP vom 9. November 1923 zu 15 Monaten Festungshaft verurteilt; die Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt. 1924 wurde Frick erstmals als Abgeordneter einer Ersatzorganisation der kurzzeitig verbotenen NSDAP in den Reichstag gewählt. 1930 wurde Frick als thüringischer Innenminister der erste nationalsozialistische Minister Deutschlands. Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler 1933 machte Hitler Frick zum Reichsinnenminister. In dieser Funktion war er maßgeblich an den sogenannten Nürnberger Rassegesetzen zur Diskriminierung der Juden beteiligt. 1943 übernahm Frick das Amt des Reichsprotektor für Böhmen und Mähren, das heißt des deutschen Besatzungschefs in Tschechien. Das Nürnberger Kriegsgericht verurteilte Frick im Oktober 1946 zum Tode.