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04.09.1940

Italien

Es werden 43 Internierungslager für Bürger feindlicher Staaten und für Personen, die der Gegnerschaft gegen den Staat verdächtigt werden, eingerichtet. Dort werden mehrere tausend Juden ausländischer Staatsangehörigkeit interniert. Zum Teil schiebt Italien auch illegal eingewanderte ausländische Juden über die deutsch-italienische Grenze ab.

05.09.1940

Luxemburg

Eine "Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Judenrechts" tritt in Kraft, die auf den deutschen Rassengesetzen und den damit verbundenen Diskriminierungen aufbaut. Vom gleichen Tag datiert die "Verordnung über das jüdische Vermögen in Luxemburg". Diese sieht eine  Anmeldungspflicht für das gesamte in- und ausländische Vermögen der Juden vor. Es wird Juden untersagt, ohne Genehmigung gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen Besitz zu veräußern, zu verpachten oder zu erwerben; das gleiche gilt für Edelmetalle, Schmuck und Kunstwerke.

Auf Anordnung des  Chefs der deutschen Zivilverwaltung, Simon, müssen jüdische Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker und Rechtsanwälte ihre Tätigkeit sofort einstellen.

Zum Zeitpunkt der deutschen Besetzung im Mai 1940 lag die Zahl der jüdischen Menschen in Luxemburg zwischen 3.500 und 5.000. Es wird geschätzt, daß im September 1940 noch 1.700 bis 2.000 Juden in Luxemburg lebten, davon 65 % in der Hauptstadt.

06.09.1940

Mitarbeiterbesprechung im Propagandaministerium

"Herr Hinkel berichtet über die Ausweisung der Juden aus Wien und Berlin: In Wien leben von 180.000 jetzt noch 47.000 Juden, davon 2/3 Frauen und nur ca. 300 Männer im Alter von 20 bis 35 Jahren. Es ist auch während des Krieges gelungen, insgesamt 17.000 Juden über den Südosten abzuschieben. Berlin zählt noch 71.800 Juden; in Zukunft sollen monatlich ca. 500 Juden nach dem Südosten verschickt werden.

Im übrigen berichtet Herr Hinkel, daß alle Vorbereitungen getroffen sind, um - sobald nach Kriegsende Transportmittel frei sein werden - innerhalb von 4 Wochen 60.000 Juden im wesentlichen nach dem Osten aus Berlin zu entfernen; die restlichen 12.000 würden innerhalb weiterer vier Wochen ebenfalls verschwunden sein." (Boelcke I, S. 492)

12.09.1940

Generalgouvernement

Abteilungsleitersitzung.

Generalgouverneur Frank: "Was die Behandlung der Juden anbelangt, so habe ich genehmigt, daß in Warschau das Ghetto geschlossen wird, vor allem, weil festgestellt ist, daß die Gefahr von den 500.000 Juden so groß ist, daß die Möglichkeit des Herumtreibens dieser Juden unterbunden werden muß. Im übrigen sind die Juden im Generalgouvernement nicht nur immer verlotterte Gestalten, sondern ein notwendiger handwerklicher Teil innerhalb des Gesamtgefüges des polnischen Lebens. Das haben wir nicht gewußt, wir wissen es heute, im Reich weiß man es nicht. Es ist das ein ernster Gesichtspunkt und zeigt, wohin es führt, wenn eine Nation Handlangerdienste gemeinschaftswichtigster Art durch Fremdvölkische erledigen läßt. Von unserem Standpunkt ist die Frage nicht von heute auf morgen zu lösen.  Wir können den Polen weder die Tatkraft noch die Fähigkeit beibringen, an Stelle der Juden zu treten. Daher sind wir gezwungen, diese jüdischen Handwerker weiter arbeiten zu lassen." (Präg, S. 280-281; IMT, PS-2233)

14.09.1940

Slowakien

Allen Juden werden die Kraftwagenführerscheine, Reisepässe und Rundfunkapparate entzogen. Außerdem wird die slowakische Staatsbürgerschaft aller Juden überprüft.

17.09.1940

Arbeitsbesprechung im Propagandaministerium

Es werden folgende Zahlen für die jüdische Bevölkerung im deutschen Machtbereich genannt: Im Altreich einschließlich der neu gewonnenen Ostprovinzen 743.000 Menschen. Im Generalgouvernement 2,3 Millionen. Im Protektorat 77.000. In Belgien 80.000. In den Niederlanden 160.000. In Luxemburg 2.500. In Frankreich 270.000. Zusammen rund 4 Millionen Menschen. Das bereits genehmigte Madagaskar-Projekt sehe vor, daß nach dem Krieg in ca. anderthalb Jahren 3,5 Millionen Menschen nach Madagaskar gebracht werden könnten. (Boelcke I, S. 510-511)

21.09.1940

Anordnung des Polizeipräsidenten von Berlin

Wenn Juden mit anderen Personen in einem Haus zusammenwohnen, so sind besondere Luftschutzräume für Juden einzurichten, in denen diese von den übrigen Bewohnern getrennt unterzubringen sind. - Am 7. Oktober erging eine entsprechende Anordnung für das ganze Reich durch den Reichsminister für Luftfahrt und den Oberbefehlshaber der Luftwaffe. (Walk, S. 327)

25.09.1940

Elsaß-Lothringen

Die Gauleiter Robert Wagner und Josef Bürckel - zugleich Chefs der Zivilverwaltung von Elsaß und Lohringen - erhalten von Hitler weitreichende Vollmachten zu dem Zweck, ihre Teritorien innerhalb von zehn Jahren zu "völlig deutschen Gebieten" zu machen.

27.09.1940

Frankreich

General Stülpnagel, Chef der deutschen Militärverwaltung, erläßt die erste antijüdische Verordnung.

  • § 1 besagt, daß als Jude gilt, wer der jüdischen Konfession angehört hat oder von mehr als zwei 2 jüdischen Großeltern abstammt.
  • § 2: Die Rückkehr von Juden, die aus dem besetzten Gebiet geflohen sind, ist verboten.
  • § 3: Jeder Jude muß sich bis 20.10. ins Judenregister eintragen lassen.
  • § 4: Kennzeichnungszwang für jüdische Geschäfte. - Es gibt eine interne Anweisung, Juden amerikanischer Staatsangehörigkeit von der Anwendung der Verordnung auszunehmen. (ADAP, Serie D, Bd. XI.1, Nr. 165)

28.09.1940

Rumänien

Die Regierung beschließt die Enteignung des jüdischen Grundbesitzes.

WELTKRIEGSEREIGNISSE

03.09.1940

Vereinbarung zwischen Großbritannien und den USA. Die USA stellen der britischen Flotte 50 Kriegsschiffe zur Verfügung im Tausch gegen Flotten- und Luftstützpunkte.

27.09.1940

Dreierpakt Deutschland-Italien-Japan - aus deutscher Sicht insbesondere mit dem Ziel, durch die Drohung mit einem Zweifrontenkrieg ein Eingreifen der USA in den Krieg zu verhindern.