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September 1939
Nach Angaben der Reichsvereinigung der Juden leben noch 215.000 jüdische Menschen im Deutschen Reich (ohne Österreich); am 1.Oktober 1941 sind es noch 164.000.
Bulgarien
Die Regierung ordnet erneut an, daß die Juden fremder Staatsangehörigkeit das Land verlassen müssen (s. 9.2.39). Der Polizeichef wird mit der Ausweisung von 4.000 ausländischen - hauptsächlich griechischen und türkischen - Juden beauftragt.
01.09.1939
Polen
Beginn des deutschen Angriffskriegs gegen Polen. Großbritannien und Frankreich, die eine Schutzgarantie für Polen abgegeben hatten, reagieren am 3. September mit der Kriegserklärung an Deutschland.
Zu diesem Zeitpunkt waren von den rund 33 Millionen Einwohnern Polens 3,3 Mio. Juden. Von ihnen lebten 2 Mio. in dem von den Deutschen besetzten Teil Polens; allein in Warschau gab es 400.000 jüdische Einwohner. Etwa 1,4 Mio. Juden befanden sich in Zentralpolen, das die Deutschen unter dem Namen "Generalgouvernement" in Besitz nahmen. Rund 560.000 jüdische Menschen lebten in den westpolnischen Gebieten, die Deutschland nach dem Polen-Feldzug unmittelbar an die benachbarten Reichsgaue anschloß oder zu neuen Reichsgauen machte: 30.-40.000 in Danzig -Westpreußen, 120.000 in Oberschlesien und 400.000 im Wartheland.
Erlaß Himmlers
Die jüdischen Kultusgemeinden sind verpflichtet, Luftschutzräume aus eigenen Mitteln zu errichten. Den jüdischen Gemeinden soll mitgeteilt werden, daß Juden nach 8 Uhr abends nicht ausgehen dürfen. Die Anweisung ist nicht zu veröffentlichen. (Walk, S. 303)
"Euthanasie"
Auf den 1. September 1939 datiert erteilte Hitler mit einem formlosen Schreiben dem Reichsleiter Bouhler und seinem persönlichen Arzt Dr. Brandt den Auftrag, "die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann"
.
Mit diesem scheinbar zurückhaltend formulierten Auftrag wurde die systematische Ermordung der Patienten der Nervenheilanstalten eingeleitet. Insgesamt wurden, nach unterschiedlichen Schätzungen, 80.-90.000 Menschen durch Giftgas getötet. Orte des Massenmords wurden das Schloß Grafeneck in Württemberg, Schloß Hartheim bei Linz, Brandenburg, Bernburg, Burg Sonnenstein bei Pirna und Hadamar bei Limburg. Erste Probetötungen fanden noch 1939 im Zuchthaus Brandenburg statt; spätestens ab Januar 1940 wurde in großem Umfang gemordet. Im August 1941 wurde die "Euthanasie-Aktion" scheinbar eingestellt, nachdem kirchliche Kreise protestiert hatten; tatsächlich aber wurde sie in weniger auffälligen und umfangreichen Formen fortgeführt. Der an der Planung und Ausführung der "Euthanasie-Aktion" maßgeblich beteiligte Personenkreis wurde ab August 1941 für die Organisierung der Massentötungen an den Juden in den Vernichtungslagern herangezogen.
02.09.1939
In Stutthof bei Danzig wird ein Konzentrationslager errichtet. Zwei Wochen später werden u.a. mehrere hundert Danziger Juden dorthin gebracht. Insgesamt wurden im Lauf der folgenden Jahre 115.000 Menschen in das KL Stutthof eingeliefert. 65.000 von ihnen wurden ermordet oder kamen durch die Haftbedingungen zu Tode.
03.09.1939
Polen
Deutsche Truppen besetzen Czestochowa (Tschenstochau) in Südwestpolen. In der Stadt leben 28.500 jüdische Menschen. Am folgenden Tag werden über 300 Juden von den Deutschen ermordet. Am 16. September wird die Bildung eines Judenrats angeordnet, der für die Übermittlung der deutschen Anweisungen und zum Teil auch für deren Durchführung verantwortlich sein soll.
04.09.1939
Polen
Deutsche Truppen besetzen Bedzin in Oberschlesien und Kielce.
In Bedzin lebten vor dem Krieg etwa 27.000 Juden, annähernd die Hälfte der Bevölkerung. In Kielce lebten schätzungsweise 24.000 Juden, mehr als ein Drittel der Gesamtbevölkerung.
06.09.1939
Anweisung der u.a. für die "Judenfrage"
zuständigen Gestapo-Abteilung II B 4 an alle Leitstellen der Gestapo und die Inspekteure der Sicherheitspolizei
"Wie aus Berichten verschiedener Stapostellen hervorgeht, sind die Juden in den letzten Tagen wieder mehr als bisher im öffentlichen Leben hervorgetreten und haben in mehreren Fällen ein provozierendes Verhalten an den Tag gelegt. Ich weise darauf hin, daß jegliche Ausschreitungen gegen die Juden unter allen Umständen aus naheliegenden Gründen unterbleiben müssen und ersuche, zu diesem Zweck sofort mit den zuständigen Parteidienststellen in Verbindung zu treten. Wegen allgemeiner gegen die Juden zu ergreifenden Maßnahmen schweben z.Zt. bei den beteiligten Ministerien Verhandlungen."
(Adler, S. 42)
07.09.1939
Das Reichskriminalpolizeiamt ordnet an, "sofort die Verhältnisse der zur Auswanderung beurlaubten (d.h. aus einem Konzentrationslager entlassenen) Juden zu überprüfen und gegebenenfalls ihre erneute Festnahme und Überführung in das KL Buchenwald in die Wege zu leiten"
.
Ausgenommen hiervon sollten Juden sein, die sich bisher offensichtlich und hinreichend um ihre Auswanderung bemüht haben, sie jedoch noch nicht zur Ausführung bringen konnten; außerdem "alle kranken und über 60 Jahre alten Juden, und die bereits in produktiver Arbeit im Sinne des Vierjahresplanes stehenden Juden."
(Adler, S. 7 und S. 109)
Heydrich ordnet an, alle in Deutschland lebenden männlichen Juden polnischer Staatsangehörigkeit über 16 Jahren festzunehmen, Frauen und Kinder jedoch nur namentlich zu erfassen. Ihr Vermögen soll beschlagnahmt und nur das zum Unterhalt Nötigste freigegeben werden. "Möglichst unauffällig zu erfassen sind alle jene Juden, welche ehemals die polnische Staatsangehörigkeit besaßen bzw. aus Polen stammen."
Es sei beabsichtigt, diese Menschen zusammen mit den bereits festgenommenen Juden polnischer Staatsangehörigkeit nach Polen (d.h. ins spätere Generalgouvernement) abzuschieben. (Adler, S. 103; s. auch Walk, S. 304)
08.09.1939
Polen
Alle jüdischen Geschäfte, Restaurants, Kaffeehäuser usw. müssen auf Anordnung der deutschen Besatzungsverwaltung vom folgenden Tag an gekennzeichnet werden.
Radom, etwa 100 km südlich von Warschau, wird von der deutschen Wehrmacht besetzt. Es lebten dort vor Kriegsbeginn rund 30.000 Juden, ein Drittel der Gesamtbevölkerung. Die Deutschen vertreiben annähernd 2.000 jüdischen Bewohner aus der Stadt in kleinere Orte der Umgebung, während sie zugleich mehrere tausend Juden aus dem Wartheland nach Radom schaffen. Im Dezember 1939 wird von den deutschen Behörden ein Judenrat eingesetzt, im Frühjahr 1941 ein Ghetto gebildet.
12.09.1939
Erlaß des Chefs der Sicherheitspolizei
Den Juden werden besondere Geschäfte für den Kauf von Lebensmitteln zugewiesen. Die Wiedereinführung rein jüdischer Geschäfte kommt nicht in Betracht. Als Geschäftsinhaber ist nur ein zuverlässiger arischer Kaufmann zu bestimmen, der von der Staatspolizeistelle und der Partei als einwandfrei bezeichnet wird. Wo Juden noch in kleineren Gruppen wohnhaft sind, ist eine Durchsuchung nach Hamsterwaren vorzunehmen. Sollte ein Jude im Besitz solcher Waren sein, sind sie zu beschlagnahmen, er selbst ist in Schutzhaft zu nehmen. (Walk, S. 304)
15.09.1939
Vertrauliche Anweisung des Propagandaministers an die deutsche Presse
"Ausländische Blätter haben behauptet, daß die Juden in Deutschland nach 8 Uhr abends nicht mehr auf die Straße gehen dürfen. Dies ist richtig. Alle Ortspolizeibehörden im Reich haben eine derartige Anordnung getroffen mit der Begründung, daß es häufiger vorgekommen sei, daß Juden die Verdunkelung benutzt hätten, um arische Frauen zu belästigen."
(Walk, S. 305)
17.09.1939
Polen
Beginn des sowjetischen Einmarsches nach Ostpolen.
Auf Grund einer Zusatzvereinbarung zum deutsch-sowjetischen Nichtangriffsvertrag wurde Polen zwischen Deutschland und der UdSSR entlang einer festgelegten Linie aufgeteilt. Die Sowjetunion gewann auf diese Weise Gebiete mit überwiegend ukrainischer und weißrussischer Bevölkerung zurück, die Polen 1920/21 besetzt hatte. In dem von der UdSSR besetzten Teil Polens lebten etwa 1,2 Millionen Juden. Einige zehntausend jüdische Flüchtlinge und gewaltsam Vertriebene, nach Schätzungen sogar bis zu 300.000 Menschen, aus dem von den Deutschen besetzten Gebiet kamen hinzu. Gelegentlich schickten sowjetische Stellen Abgeschobene oder Flüchtlinge über die 'grüne Grenze' zurück. Da die UdSSR auch mit diplomatischen Protesten reagierte, wurden die gewaltsamen Massenabschiebungen durch die Deutschen ungefähr im Januar 1940 auf Intervention des Auswärtigen Amts eingestellt.
20.09.1939
Juden deutscher Staatsangehörigkeit und staatenlosen Juden wird der Besitz von Rundfunkempfängern verboten. Das Verbot gilt auch für Nichtjuden, die in mehrheitlich von Juden bewohnten Häusern leben, und für "Mischlinge"
. Für "Mischehen"
gelten besondere Anweisungen. Die Betroffenen sind verpflichtet, ihre Geräte entschädigungslos abzuliefern. (Walk, S. 307)
21.09.1939
Polen
Richtlinienerlaß Heydrichs an die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei zur Behandlung der "Judenfrage in den besetzten Gebieten"
"Ich weise noch einmal darauf hin, daß die geplanten Gesamtmaßnahmen (also das Endziel) streng geheim zu halten sind.
Es ist zu unterscheiden zwischen 1.) dem Endziel (welches längere Fristen beansprucht) und 2.) den Abschnitten der Erfüllung dieses Endziels, (welche kurzfristig durchgeführt werden.)
Die geplanten Maßnahmen erfordern gründlichste Vorbereitung sowohl in technischer, als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. (...)
I. Als erste Vorausnahme für das Endziel gilt zunächst die Konzentrierung der Juden vom Lande in die größeren Städte. Es ist zu unterscheiden:
1. Zwischen den Gebieten Danzig und Westpreußen, Posen, Ostoberschlesien und
2. den übrigen besetzten Gebieten.Nach Möglichkeit soll das unter Ziffer 1) erwähnte Gebiet (die von Deutschland unmittelbar annektierten polnischen Westgebiete) von Juden freigemacht werden, zum mindesten aber dahin gezielt werden, nur wenige Konzentrierungsstädte zu bilden. In den unter Ziffer 2) erwähnten Gebieten (wenig später als "Generalgouvernement" bezeichnet) sind möglichst wenig Konzentrierungspunkte festzulegen, sodaß die späteren Maßnahmen erleichtert werden. Dabei ist zu beachten, daß nur solche Städte als Konzentrierungspunkte bestimmt werden, die entweder Eisenbahnknotenpunkte sind oder zumindest an Eisenbahnstrecken liegen. Es gilt grundsätzlich, daß jüdische Gemeinden mit unter 500 Köpfen aufzulösen und der zunächst liegenden Konzentrierungsstadt zuzuführen sind."
In jeder jüdischen Gemeinde muß ein "Ältestenrat" (später "Judenrat" genannt) gebildet werden, dessen Zusammensetzung deutscher Zustimmung bedarf. Die Ältestenräte sollen für die exakte und termingemäße Durchführung der von den Deutschen gegebenen Befehle verantwortlich sein. "Im Falle der Sabotage solcher Weisungen sind den Räten die schärfsten Maßnahmen anzukündigen." (IMT, PS-3363)
27.09.1939
Gründung des Reichssicherheitshauptamtes, RSHA
27. - 28.09.1939
Polen
Kapitulation der Verteidiger Warschaus.