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04.02.1933
Reichspräsident Hindenburg erläßt die "Verordnung zum Schutz des deutschen Volkes". Sie macht u.a. Versammlungen unter freiem Himmel genehmigungspflichtig und verschärft die Maßnahmen gegen die Presse.
17.02.1933
Die bestehenden Anordnungen an die Polizei, von der Ausweisung von ausländischen oder staatenlosen "Ostjuden", die schon lange in Deutschland gelebt hatten, abzusehen, werden aufgehoben.
21.02.1933
Zahlreiche - zunächst befristete - Zeitungsverbote gegen kommunistische und sozialdemokratische Blätter.
27.02.1933
Brand des Reichstags. Noch in der Nacht beginnen Massenverhaftungen, in erster Linie gegen Politiker und Mitglieder der KPD.
28.02.1933
Präsident Hindenburg unterzeichnet die von der Regierung beschlossene "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat", die angeblich zur Abwehr staatsgefährdender kommunistischer Gewaltakte dienen soll. Durch diese Notverordnung (gemäß Art. 48 der Weimarer Verfassung) werden zahlreiche Verfassungsartikel außer Kraft gesetzt, die grundlegende persönliche und politische Rechte garantierten.